Andreas Ellinger

JOURNALISMUS IN WORT UND BILD

Vom Förster gerupft

Veröffentlicht in: Features, Umwelt

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Eine 150 Meter lange Hecke zwischen Isenburg und Nordstetten ist kürzlich von Forstarbeitern rasiert worden – auf eine Breite von 75 Zentimeter oder über zwei Meter? Laut Naturschutz- Gesetz sind Gehölz-Schnitte seit 15. März nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Einem Isenburger ist Ende April bei einem seiner Spaziergänge zwischen Isenburg und Nordstetten aufgefallen, dass die Hecke gekappt worden war – auf einer Breite von gut zwei Meter, wie er berichtet. Wer von Nordstetten aus zum Wasserturm und danach noch etwas weiter fährt oder läuft, trifft rechter Hand auf den Wald, an dessen Rand die Hecke steht – zwischen einer Sitzbank und einem kirchlichen Bildstock. Im Januar oder Februar seien dort schonmal runde 50 Zentimeter Gehölz weggekommen, weil ein Rohr verlegt worden sei, erzählt der Isenburger. Im Winter sei das ja auch in Ordnung. Dass Ende April abermals und deutlich massiver geholzt wurde, sei hingegen „eine Frechheit“. Seit 15. März sei es im Kreis Freudenstadt verboten, Gehölze zu schneiden. Jeder Bürger bekomme Ärger, wenn er sich nicht daran halte…

…in diesem Fall war es Revierförster Hartmut Steier, der den Auftrag zum Hecken-Stutzen gegeben hat. Nach Kabel-Verlegungsarbeiten der Energieversorgung Baden-Württemberg sei die Hecke ziemlich ramponiert gewesen, sagt der Förster. Es hätten Äste in den Feldweg geragt. Deshalb habe er die Hecke zurückschneiden lassen, „damit das wieder ordentlich aussieht“. Der Eingriff werde in dieser Jahreszeit schnell verwachsen. Gegenwärtig sieht die Hecke aber noch gerupft aus – so, als hätte ein Landwirt einen Kreiselmäher quer gestellt und die Hecke rasiert. Der Isenburger, dem die Teilrodung aufgefallen war, kritisiert, dass Vögel wie Amseln nicht nur gebrütet hätten, sondern die Jungen teilweise schon geschlüpft gewesen seien. Auch für Grünfinken und möglicher Weise für Zaunkönige sei die Hecke ein Lebensraum gewesen, der nun vernichtet sei.

Dass in der Hecke viele Vögel gebrütet hätten, glaubt Förster Steier indes nicht. Sie sei alt und deshalb nicht mehr so dicht gewesen, sagt er. Außerdem sei nur Gehölz in einer Breite von rund 75 Zentimetern entfernt worden.

Gemäß dem Naturschutzgesetz ist es im Kreis Freudenstadt vom 15. März bis 30. September „verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen.“ Davon ausgenommen sind laut einer Mitteilung des Landratsamtes der „Rückschnitt von Gehölzen zur Freihaltung des Lichtraumprofils entlang von Straßen und Gehwegen“ sowie „Schnitt-, Rodungs- und Fällmaßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit, zur Gewässerunterhaltung oder im Vorfeld zulässiger Hoch- und Tiefbauvorhaben notwendig sind“. Im Fall der Hecke zwischen Isenburg und Nordstetten waren die Tiefbauarbeiten vorbei, als Ende April geschnitten beziehungsweise gesägt wurde. Und es wurden nicht nur einzelne Äste, sondern ein Großteil der Hecke entfernt. Verstöße gegen das Naturschutz-Gesetz können laut Landratsamt als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Andreas Ellinger, Südwest Presse Horb, Horber Chronik

Dienstag

6

Mai 2008

Publikation:
Südwest Presse

 

Ressort:
Horber Chronik