Den Vogel abgeschossen
Veröffentlicht in: Glossen, Umwelt
Eine neue Verordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg ist buchstäblich der Abschuss… Sie dient dem „Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane“.
In dieser „Kormoran-Verordnung“ ist die „Vergrämungsperiode“ für den Vogel des Jahres 2010 definiert. Was nach einer einstweiligen Vorgehensweise gegen den natürlichen Feind des Angelsports klingt, hat finalen Charakter: Vergrämen heißt Töten.
Das Land Baden-Württemberg hat die Ausnahme zur Regel gemacht, wie Vogelschützer kritisieren: Der Abschuss ist jetzt flächendeckend möglich. Und das hat Tradition, wie im Internet-Lexikon „Wikipedia“ nachzulesen ist: „Ebenso wie andere Fischfresser wie Fischadler, Graureiher, Fischotter oder Eisvogel wurde der Kormoran als vermeintlicher Nahrungskonkurrent des Menschen in Europa massiv verfolgt und Bestand und Verbreitung daher stark durch den Menschen beeinflusst. Im mitteleuropäischen Binnenland war die Art um 1920 praktisch ausgerottet.“ Immerhin: Für die Horber Kormorane ändert sich fast nichts. Auf Basis einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes mussten sie am Neckar schon bisher Federn lassen – wenn auch vergleichsweise wenige. Einer ist 2009 entlang des Flusses gefallen, wie bürokratisch präzise gemeldet und registriert wurde. Im Landkreis gab es insgesamt 20 K.O.-rmorane.
In Natur- und anderen Schutzgebieten ist die Jagd verboten – per Ausnahme-Regelung aber ebenfalls möglich. Und das Regierungspräsidium Freiburg hat bereits Sondergenehmigungen erteilt, wie der Naturschutzbund (NABU) kritisiert. Landes-Umweltministerin Tanja Gönner scheint hinsichtlich des Vogelschutzes einen Schlag ins Wasser riskiert zu haben – erfolgreich. Für viele Fischer ist das ein Grund zum Feiern und für jene mit Jagdschein auch zum Feuern.
Dass ein Jagdschein vorgeschrieben ist, erweist sich aber als Schuss in den Ofen bezüglich neuer Vereins- Kooperationen. Andernfalls hätten die Schießsportvereine im Horber Stadtgebiet ihren Fischer-Kameraden Schützenhilfe leisten können. So ein Kormoran ist schließlich reizvoller als jede Tontaube. Und die Angelsportler hätten sich für den Feuereifer bestimmt revanchiert: Indem sie den Schützen nach erfolgreicher Jagd die Fische servieren, die sie vor den Kormoranen retten konnten…
Sofern im Mühlener Egelstal der Bogen nicht überspannt worden wäre, hätte es bei den Pfeil-Schützen sogar Weihnachts-Kormoran geben können – das hätte bestimmt „Gans toll“ geschmeckt.
Wäre nur nicht diese Jagdschein-Pflicht… Oder sind die Behörden in dieser Frage ähnlich flexibel wie bei den Schutzgebieten? In der Landes-Verordnung heißt es, dass auch eine Erlaubnis nach Paragraf 10 des Waffengesetzes ausreicht. Diese Erlaubnis bekommt, wer einen „Sachkundenachweis über ausreichende Kenntnisse zur Tötung von Kormoranen vorlegt“. Und was würde sich als Nachweis besser eignen als ein Schwarm abgeschossener Kormorane…?
Zumindest den sprichwörtlichen Vogel hat die Landesregierung bereits abgeschossen. Nach dem Bundes-Naturschutz-Gesetz ist es verboten, „wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während der Aufzuchtzeiten erheblich zu stören“. Darauf wird sogar in der Landesverordnung hingewiesen, die zwar nicht ausdrücklich eine Störung der Kormorane vorsieht – aber deren Abschuss ab dem 16. August. Das ist einen Monat früher als in den vergangenen Jahren. Und zu diesem Zeitpunkt seien zumindest einzelne Altvögel noch mit der Jungen-Aufzucht beschäftigt, kritisiert der NABU.
Wer einen Elternvogel ins Visier nimmt, kann also einen Volltreffer landen – weil nicht nur dieser eine „Phalacrocorax carbo“ tot ist, sondern in der Folge auch seine Jungen in ihrem Nest verhungern. Haben die Verfasser der Verordnung einen Vogel? Die Naturschützer sind jedenfalls mit ihrem Latein am Ende.
Andreas Ellinger, Südwest Presse Horb, Horber Chronik