„Sonst kriegen wir das nicht durch“
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Ein Prozess in Stuttgart gerät zum Tribunal über die Waffenexportpolitik der Bundesregierung. Angeklagte beschreiben, wie die strengen Auflagen beim Verkauf deutscher Waffen ins Ausland kreativ ausgelegt wurden – ein Lehrstück über Moral und Interessen.
Kriegswaffen sind gefährliche Produkte. Wer sie in einen anderen Staat verkaufen will, braucht eine Beförderungsgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz. So will die Bundesrepublik verhindern, dass in Bürgerkriegen oder Diktaturen mit deutschen Sturmgewehren und MPs gemordet wird. Zumal Kleinwaffen können rasch den Besitzer wechseln und dort auftauchen, wo sie nicht hinsollten. Erst recht, wenn die Bundesregierung innerhalb eines Landes gute und böse Zonen unterscheidet – wie in Mexiko.
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