Kein Sex? Das reicht nicht!
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Wie beweisen Mann und Frau in einer Wohngemeinschaft, dass sie keine „eheähnliche Gemeinschaft“ sind? Getrennte Konten? Getrennte Schlafzimmer? Kein Geschlechtsverkehr? Das reicht nicht, sagt das Freudenstädter Sozialamt – und lehnt es mit dieser Begründung ab, einem Horber 40 Euro monatlich als „Hilfe zum Lebensunterhalt“ zu bezahlen. 40 Euro, die es offenbar gar nicht zahlen müsste, falls die Stadt Horb Wohngeld bewilligen würde – was die Stadt aber nicht macht, weil sie dem Horber unterstellt, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben.