Doch kein „Gesehenvermerk“?
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Hans-Joachim Fuchtel bekam ein Dokument überreicht, das es noch gar nicht gibt
Der „Gesehenvermerk“, den CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Joachim Fuchtel am Dienstag bezüglich der Horber Brücke gemeldet hatte, ist nicht der seit langem erwartete „Sichtvermerk“. Erst wenn der Sichtvermerk unter dem Brücken-Vorentwurf ist, kann das Planfeststellungsverfahren angegangen werden.
Horb/Berlin. „Wir warten auf den Sichtvermerk des Bundes-Verkehrsministeriums“, sagte Oberbürgermeister Peter Rosenberger in der vergangenen Woche im Horber Gemeinderat – dann könne das Planfeststellungsverfahren für die Hochbrücke eingeleitet werden.
Am Dienstag schien es so weit zu sein: „Gesehenvermerk für Hochbrücke in Horb da“, vermeldete der Bundestagsabgeordnete Hans- Joachim Fuchtel – samt einem Bild als Beleg, das wie folgt beschrieben war: „Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer überreicht den ,Gesehenvermerk‘ an den Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel.“ Weiter hieß es: „Nach diesem Vermerk auf dem Vorentwurf durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Planfeststellung zur Erlangung des Baurechts einleiten.“
Laut Bundes-Verkehrsministerium ist der Sachstand ein anderer: „Der Gesehenvermerk wurde noch nicht erteilt.“ Teilweise ist die Fuchtel‘sche Pressemitteilung aber richtig, wie aus der Presse-Auskunft des Ministeriums hervorgeht: „Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wurde bestätigt. Das aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis beträgt 2,6. Mit dieser Erkenntnis kann die Planung von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg weiterverfolgt und der Vorentwurf fertig gestellt werden.“ Erst wenn der Vorentwurf fertig ist, geht es um den Sichtvermerk, den die Stadtverwaltung bereits im Sommer erwartet hatte.
Oberbürgermeister Peter Rosenberger war in Folge von Fuchtels Pressemitteilung davon ausgegangen, dass dieser Sichtvermerk nun erteilt werden sei – doch die Freude kam verfrüht. Sein Ziel, dass noch in diesem Jahr das Planfeststellungsverfahren für die Horber Hochbrücke eingeleitet werden kann, rückt damit in die Ferne.
Theurer: Ein Meilenstein!
Nach Einschätzung des FDP-Europaabgeordneten Michael Theurer kann das Planfeststellungsverfahren erst im kommenden Jahr eingeleitet werden. Erleichtert hat er zur Kenntnis genommen, dass die Brücke trotz Kostensteigerung von 12 auf 42,9 Millionen Euro ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Vor einigen Wochen sei noch nicht klar gewesen, ob das Bundesstraßen-Bauprojekt unter die Kosten-Nutzen-Kennziffer von 1,0 rutsche und damit unwirtschaftlich werde. Die 2,6 sei hingegen ein guter Wert – es seien schon viele Projekte mit niedrigeren Werten realisiert worden, sagte der Europaabgeordnete am Mittwoch in einem Pressegespräch. Die Erlaubnis des Bundes-Verkehrsministeriums, den Vorentwurf für die Brücke fertigzustellen, bewertete er als „riesigen Meilenstein für die Realisierung der Brücke“. Theurer appellierte an die Vertreter aller Parteien, den politischen Druck für das Vorhaben aufrechtzuerhalten.
Unter dem Eindruck der Stuttgart-21-Proteste empfahl Michael Theurer außerdem, den Weg der vorgezogenen Bürger-Beteiligung weiterzugehen. „Das ist ein Bürger-Infrastruktur-Projekt.“ Die Horber müssten über jeden Schritt informiert werden, um ihr Vertrauen nicht aufs Spiel zu setzen. Auch der Vorentwurf müsse veröffentlicht werden. Nur so könnten Bedenken frühzeitig diskutiert und Lösungen gesucht werden.
Wochner: Aufpassen!
FD/FW-Stadtrat und Kreisrat Daniel Wochner, der frühere Vorsitzende des Brücken-Bündnisses, erinnerte daran, dass einige Konfliktfelder bereits bekannt seien – etwa die Anbindung der Brücke mit oder ohne Ampellösung sowie der Lärmschutz. „Wir müssen aufpassen, dass nicht einzelne versuchen, das Projekt abzuschießen.“ Das Verkehrsministerium hat auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE erklärt, wie es zu der Kostensteigerung gekommen ist: „Der Bedarfsplan-Einstufung lag seinerzeit eine erste Linienplanung mit einer groben Kostenschätzung zugrunde. Im Zuge der weiteren Planungen wurden diese Projektdaten konkretisiert.“ Die aktuelle Planung weise beispielsweise eine 1,3 Kilometer lange Brücke statt der früher 800 Meter langen Brücke auf. Zudem habe sich der Brücken-Querschnitt verändert. Während Ende der 80er-Jahre noch angezweifelt worden sei, ob überhaupt eine Spur in Brücken-Form gebraucht werde, seien es inzwischen deren drei, sagte Stadtrat Daniel Wochner. Das Bundes-Verkehrsministerium erklärt darüber hinaus: „Der Kostenrahmen in Höhe von 42,9 Millionen Euro bezieht sich auf die Brücke mit den notwendigen Anbindungen an das bestehende Straßennetz. Die so genannte Hohenberg-Umfahrung im Zuge der B 28 ist nicht Bestandteil dieses Projektes.“
Ob der Radweg über die Brücke mit seinen 2,225 Millionen Euro nach dieser Kostensteigerung auch möglich sein könnte? Davon rät Michael Theurer ab: „Ich empfehle das Gesamtprojekt nicht mit irgendwelchen Zusatzwünschen zu belasten.“ Er hält ohnehin weitere Kostensteigerungen für denkbar – beispielsweise dann, wenn die Stahl-Preise steigen sollten. Vor einiger Zeit seien sie in rund einem Jahr um 30 Prozent geklettert, was sich wiederholen könne, wenn die die Weltwirtschaft wieder boome.
Nach der Kosten-Steigerung von 12 auf knapp 43 Millionen Euro bezeichnete gestern der CDU-Abgeordnete Fuchtel „den Gesehenentwurf“ – auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE – als „sehr kriegsentscheidend“. Sein Einsatz beim Bundes-Verkehrsministerium sei erfolgreich gewesen. „Während andere gegackert haben, habe ich mich bemüht, den Vorgang voranzubringen.“ Zwischen seiner Pressemitteilung, in der er einen „Gesehenvermerk“ verkündet hat, und der Auskunft des Bundesverkehrsministeriums, dass es noch keinen Gesehenvermerk gebe, sieht er „keinen echten Widerspruch“. Natürlich sei er als Staatssekretär nicht der Postbote, der den Sichtvermerk dem Regierungspräsidium zustelle. Sein Kollege Andreas Scheuer habe ihm jedenfalls mitgeteilt: „Deinem Anliegen wird jetzt Rechnung getragen.“
Andreas Ellinger, Südwest Presse Horb, Horber Chronik