Seit 1. Oktober nicht mehr krankenversichert
Veröffentlicht in: Berichte, Soziales
Wer in einer eheähnlichen „Bedarfsgemeinschaft“ lebt, hat laut „Sozialgesetz“ eheähnliche Pflichten – aber keine eheähnlichen Rechte. Wenn die Freundin lange arbeitslos ist, muss der Partner ihren Lebensunterhalt finanzieren – sie wie eine Ehefrau bei der Krankenkasse mit zu versichern, das geht hingegen nicht. Das kostet mindestens 136,50 Euro extra.